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Kfz-Kaufvertrag

Bei privaten wie gewerblichen Käufen und Verkäufen von neuen oder gebrauchten Kraftfahrzeugen kommt es erfahrungsgemäß nicht selten auch zu überraschenden Problemen. Sachmängel, zu spät entdeckte Schäden, geplatzte mündliche Versprechungen, Mogelpackungen: Rost, der bei der Probefahrt die Auspuffanlage gerade noch ans Fahrzeug gebunden hat (?) – abgefallene Kotflügel, weil die Sonne den Klebstoff aufweichte (?) – Lack, der vom Regen abgewaschen wurde (?) – ein Dieselfahrzeug mit einem Benzinerkennzeichen (?) – ein Motorrad bestellt, einen Gabelstapler erhalten (?) – das falsche Fahrzeug bzw. Sie haben unpassende Fahrzeugpapiere (?) – das äußerst günstig über ein Inserat bestellte Kfz kommt per Paket als Modellauto (?) – ein Nachbar glaubt, in Ihrem Erwerb sein vermisstes Fahrzeug zu erkennen (?) – das Fahrzeug besitzt keinerlei Papiere mehr (?) – Sie wollen ein Fahrzeug verkaufen, das Sie gar nicht kennen – ein geerbtes Fahrzeug?

Nicht selten kommt es beim Autokauf zu Problemen, unabhängig davon, ob der Kauf von privat oder gewerblich erfolgt, ob es sich um einen neuen Pkw oder ein gebrauchtes Fahrzeug handelt:

Häufig sind Kaufverträge über Gebrauchtwagen frei formuliert, handschriftlich geschrieben oder als Formular ausgefüllt, seltener auch nur einfach mündlich geschlossen, in vielen Fällen ohne Garantie und unter Ausschluss von Gewährleistung. Tauchen erst bei einer nachträglichen Untersuchung oder Inspektion des gebrauchten Kraftfahrzeuges versteckte Mängel auf, liegt schnell der Verdacht nahe, dass diese dem Verkäufer bekannt waren und bei Vertragsabschluss absichtlich verschwiegen wurden. Auch wenn sich das angeblich schadenfreie Kfz im Nachhinein als Unfallwagen erweist, stellt sich die Frage, welche Ansprüche dem Käufer zustehen, ob z. B. der Kaufpreis gemindert werden kann oder ein Rücktritt vom Vertrag möglich ist – auf welche Weise eine Rückabwicklung des Verkaufs vonstattengeht.

Auch beim Kauf eines Neuwagens vom Händler können Schwierigkeiten auftreten: Trotz verbindlicher Bestellung und Anzahlung wird nicht geliefert oder das gelieferte Fahrzeug hat nicht die im Angebot oder Vertrag zugesicherten Eigenschaften.

Die vielfältigen Probleme bei Geschäften mit Kfz – ob unabsichtlich entstanden oder mit krimineller Energie betrieben – machen anwaltlichen Rat nicht nur nach Vertragsabschluss sinnvoll, sondern vielmehr auch, gerade um Folgeprobleme zu vermeiden, bei der Ausgestaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen, sprich beim Gestalten und beim Formulieren des Kaufvertrags.

Wir beraten und vertreten Sie zum Beispiel bei folgenden Rechtsangelegenheiten:

  • Kaufvertragsgestaltung
  • Wirksamkeit kaufvertraglicher Regelungen
  • Gewährleistung aus Kfz-Kaufverträgen
  • Kaufpreisminderung
  • Sachmängel
  • Schadensersatz wegen Vertragsverletzung
  • Kaufpreisforderung
  • Zahlungsklage, Forderungsabwehr
  • Rückabwicklung
 
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