Wer die gesetzliche Erbfolge vermeiden oder verändern möchte, der sollte durchdachte Erbfolgemaßnahmen treffen. Dies geschieht vor allem durch das Verfassen eines Testamentes oder Erbvertrages.
Bei der Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen muss aber neben der Anordnung der Erbfolge auch an eine sinnvolle Verteilung der Vermögenswerte unter Verwendung erbrechtlicher Instrumente (z. B. Vor- und Nacherbschaft oder Testamentsvollstreckung) gedacht werden. So können im Einzelfall eventuell Erbschaftssteuerfreibeträge besser genutzt oder das Nachlassvermögen vor dem Zugriff des Sozialamtes geschützt werden.