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Unterhalt

Im Familienrecht gibt es vielfältige unterhaltsrechtliche Beziehungen.

So regelt der Verwandtenunterhalt z. B. die Ansprüche minderjähriger oder volljähriger Kinder gegen ihre Eltern, in Einzelfällen auch gegen die Großeltern; umgekehrt kommen auch Unterhaltsansprüche von Eltern gegen ihre Kinder in Betracht. Voraussetzungen sind stets die Bedürftigkeit des Unterhaltsgläubigers und die Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners.

Die meisten Streitigkeiten entstehen über Unterhaltsansprüche zwischen Ehegatten nach einer erfolgten Trennung und über Fragen der Höhe und der Dauer eines nach Rechtskraft der Scheidung eventuell zu bezahlenden nachehelichen Unterhalts. Mit der Unterhaltsrechtsreform, die am 01.01.2008 in Kraft trat, wurde für unterhaltsrechtliche Beziehungen zwischen Geschiedenen insbesondere der Grundsatz der Eigenverantwortung in den Vordergrund gestellt. Umfangreiche Rechtsprechung, die seither veröffentlicht wurde, befasst sich sehr häufig mit der Frage der Begrenzung solcher Unterhaltsansprüche der Höhe nach und mit ihrer Befristung.

 
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