Bei Timesharing bzw. Time-Share-Verträgen handelt es sich um Verträge, die das Recht zur Nutzung eines bestimmten Feriendomizils zu einer festgelegten Zeit - üblicherweise eine oder mehrere bestimmte Kalenderwochen im Jahr - einräumen. Vom Käufer werden neben dem einmaligen Kaufpreis zumeist auch regelmäßige Verwaltungs- und/oder Unterhaltungskosten gefordert.
Bisweilen sind derartige Verträge als Clubmitgliedschaften in Ferienanlagen konzipiert, bei denen sich das Nutzungsrecht z. B. nicht auf ein bestimmtes Appartment bezieht.
Um den Ferienort später flexibler zu halten, werden sog. Time-Share-Wochen an verschiedenen Tauschbörsen gehandelt.
Da sich die Vertragspartner bzw. Feriendomizile in den meisten Fällen im Ausland befinden, die Verträge mehr oder weniger absichtlich unübersichtlich oder unverständlich formuliert sind, gestaltet sich die Rechtslage oft kompliziert. Deshalb ist eine kompetente Rechtsberatung und -vertretung ist in vielen Fällen sinnvoll. Hierbei suchen und finden wir Möglichkeiten, um Ihr spezielles Problem zu lösen.
Wir beraten und vertreten hier u. a. bei folgenden Rechtsangelegenheiten:
Rechtsanwältin Witt-von Wegerer ist auf dem Gebiet Timesharing bereits seit 10 Jahren erfolgreich tätig und bearbeitet deutschlandweit Mandate. Mandanten profitieren von ihrer umfangreichen Erfahrung im Umgang mit großen Time-Share-Gesellschaften sowie deren anwaltlichen Vertretern. Frau Witt-von Wegerer arbeitet mit Kollegen aus Spanien und Griechenland zusammen, so dass auch die Vertretung im Ausland möglich ist.
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