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Schadenersatz

Das Schadensersatzrecht umfasst die Geltendmachung des sogenannten materiellen (bezifferbaren) Schadens wie auch die sogenannten immateriellen Schäden, Schmerzensgeld.

Das Schadensersatzrecht umfasst sowohl die Geltendmachung dieser Ansprüche als auch die Abwehr zu Unrecht erhobener Forderungen.

Schadensersatzansprüche können sich ergeben, z. B. aus

  • Lieferung fehlerhafter/mangelhafter Sachen
  • Zahlungsverzug
  • unerlaubter Handlung, z. B. Körperverletzung, Betrug oder andere Straftaten
  • Vertragsverletzung:
    Dies kann die Lieferung einer falschen oder defekten Kaufsache sein, die mangelhafte Ausführung eines Werkvertrages oder aber auch jede andere Verletzung von gegenseitigen vertraglichen Pflichten, die zu finanziellen oder sonstigen wirtschaftlichen Nachteilen oder auch Schäden an Leib, Leben und Gesundheit des Vertragspartners führt.
    Schadensersatzansprüche entstehen des Weiteren aus sogenannter unerlaubter Handlung, beispielsweise Körperverletzung, Sachbeschädigung, Vermögensdelikten oder anderen Straftaten.

Das Schadensersatzrecht umfasst die Geltendmachung des materiellen (bezifferbaren) Schadens und die Geltendmachung von Schmerzensgeld (dem immateriellen Schaden). Anspruch auf Schmerzensgeld besteht fast immer bei Körper- und Gesundheitsschäden.

Ihre Ansprechpartner im Schadensersatzrecht:

Rechtsanwalt Schomerus Jakob Schomerus
 
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69115 Heidelberg

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