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Frank Langer

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht

Nach meinem Studium in Bonn und Heidelberg und dem zweiten Staatsexamen in Baden-Württemberg bin ich seit 1979 als Rechtsanwalt tätig, seit 1985 als Sozius in der Kanzlei Heinz. Seit 2001 bin ich als Fachanwalt für Arbeitsrecht zugelassen.

Innerhalb der Sozietät bearbeite ich die Bereiche Arbeitsrecht und Dienstvertragsrecht. Hierbei stehe ich in fachlichem Austausch mit meinen Kollegen Schomerus und Köditz.

Ich berate und vertrete sowohl Firmen als auch Arbeitnehmer. Dies ermöglicht mir eine Interessenvertretung frei von Polarisierungen, mit offenem Blick für Lösungen, die tragfähig sind und zu Akzeptanz führen.

Die Tätigkeitsbereiche im Arbeitsrecht:

  • Vertragsgestaltung und Anpassung an die Entwicklungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung (Arbeitsverträge, Zielvereinbarungen, Tantiemenregelungen, Kündigung und deren Vorbereitung)
  • Beratung und bundesweite Vertretung vor den Gerichten der Arbeitsgerichtsbarkeit
  • Gestaltung von Betriebsvereinbarungen und Unterstützung der Geschäftsleitung bei den Verhandlungen mit dem Betriebsrat
  • Im Bereich des Dienstvertragsrechts berate ich zur Gestaltung von Geschäftsführer-Dienstverträgen und damit verbundenen Rechtsfragen.


Soweit in dem gesamten Tätigkeitsfeld umfangreichere steuerrechtliche Fragen einzubeziehen sind, werden nach Absprache mit unseren Mandanten Kooperationspartner aus Heidelberg hinzugezogen.

Korrespondiert wird in deutscher und englischer Sprache.

Zu Fortbildungszwecken gehöre ich der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein an.

Ich bin Mitglied des gemeinsamen Prüfungsausschusses der Rechtsanwaltskammer für die Fachanwaltszulassung im Bereich Arbeitsrecht.

 
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