Verena Heinz

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht
 
 


geboren im Januar 1952 in Baden-Baden, verheiratet mit Rechtsanwalt Wolfgang Heinz, zwei erwachsenen Kinder, ist seit 1979 als Rechtsanwältin zugelassen und begründete im Sommer 1979 die Sozietät zusammen mit Rechtsanwalt Wolfgang Heinz.

Tätigkeitsschwerpunkte bilden

a) Familienrecht:
-Gestaltung von Eheverträgen, Vorbereitung notarieller Vereinbarungen
-aussergerichtliche und gerichtliche Vertretung in Trennungs- angelegenheiten und deren Folgen
-Scheidungsverfahren mit allen Folgesachen, insb. Unterhalt, Vermögensausgleich

b) Erbrecht:
-Gestaltung letztwilliger Verfügungen, Erbverträge
-Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
-Beratung und Vertretung von Erben und Vermächtnisnehmern

Rechtsanwältin Heinz ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Familien- und Erbrecht des Deutschen Anwaltvereins.