geboren im Januar 1952 in Baden-Baden, verheiratet mit Rechtsanwalt
Wolfgang Heinz, zwei erwachsenen Kinder, ist seit 1979 als Rechtsanwältin
zugelassen und begründete im Sommer 1979 die Sozietät
zusammen mit Rechtsanwalt Wolfgang Heinz.
Tätigkeitsschwerpunkte bilden
a) Familienrecht:
-Gestaltung von Eheverträgen, Vorbereitung notarieller Vereinbarungen
-aussergerichtliche und gerichtliche Vertretung in Trennungs- angelegenheiten
und deren Folgen
-Scheidungsverfahren mit allen Folgesachen, insb. Unterhalt, Vermögensausgleich
b) Erbrecht:
-Gestaltung letztwilliger Verfügungen, Erbverträge
-Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
-Beratung und Vertretung von Erben und Vermächtnisnehmern
Rechtsanwältin Heinz ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft
Familien- und Erbrecht des Deutschen Anwaltvereins.