Frank Langer

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
 
 

geb. 1951, verheiratet, 4 Kinder, studierte in Bonn und Heidelberg und ist seit 1979 als Rechtsanwalt tätig. Er ist seit 1989 Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein. Seit 2009 ist er Mitglied des Prüfungsausschusses der Rechtsanwaltskammer
Karlsruhe für die Fachanwaltszulassungen im Bereich Arbeitsrecht.

Innerhalb der Sozietät bearbeitet er die Bereiche Arbeitsrecht und Dienstvertragsrecht.

Die arbeitsrechtliche Tätigkeit umfasst die Vertragsgestaltung, die gerichtliche Vertretung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern und gleichermaßen deren Beratung bei einzelvertraglichen und betriebsverfassungsrechtlichen Fragestellungen.

Fremdsprachen: Englisch