geb. 1951, verheiratet, 4 Kinder, studierte in Bonn und Heidelberg
und ist seit 1979 als Rechtsanwalt tätig. Er ist seit 1989
Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein.
Seit 2009 ist er Mitglied des Prüfungsausschusses der Rechtsanwaltskammer
Karlsruhe für die Fachanwaltszulassungen im Bereich Arbeitsrecht.
Innerhalb der Sozietät bearbeitet er die Bereiche
Arbeitsrecht und Dienstvertragsrecht.
Die arbeitsrechtliche Tätigkeit umfasst die Vertragsgestaltung,
die gerichtliche Vertretung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern
und gleichermaßen deren Beratung bei einzelvertraglichen
und betriebsverfassungsrechtlichen Fragestellungen.
Fremdsprachen: Englisch