Basiszinssatz / Verzugszinssatz

Verzugszinssatz ab 1.1.2002: (§ 288 BGB)

Rechtsgeschäfte mit Verbrauchern:
Basiszinssatz + 5-%-Punkte

Rechtsgeschäfte mit Nichtverbrauchern:
Basiszinssatz + 8-%-Punkte



Basiszinssatz
nach § 247 Abs. 1 BGB
maßgeblich für die Berechnung von Verzugszinsen


01.07.2009 - 31.12.2009 = 0,12 %
01.01.2010 - 30.06.2010 = 0,12 %
seit 01.07.2010 = 0,12 %

Ältere Basiszinssätze finden Sie im Internet unter:
http://www.bundesbank.de/presse/presse_zinssaetze.php

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